ab September finden wieder wie gewohnt unsere Vereinsversammlungen jeweils am 1. Montag im Monat (außer im Oktober - hier am 10.10.2022, da der 03.10.2022 ein Feiertag ist) statt. Versammlungsbeginn ist jeweils um 19 Uhr im Sportlerheim in Neukirchen. Auf Sonderveranstaltungen mit einem früheren Sitzungstermin (z.B. gemeinsames Fliegenbinden) wird entsprechend frühzeitig hingewiesen und auf unserer Homepage oder per Mailing informiert.
Derzeitig sind wir leider noch nicht zu allen, früher üblichen, Aktivitäten zurück gekehrt. Unser Ziel ist es aber in den nächsten Monaten unser Vereinsleben wieder aufleben zu lassen. Daher wäre es gut, wenn Ihr, wie auch zu früheren Veranstaltungen, möglichst zahlreich an unseren Versammlungen teilnehmt.
Liebe Sportfreunde, laut der beschlossenen Lockerungen der Corona bedingten Einschränkungen ab dem 20.03.2022 dürfte es uns endlich wieder möglich sein, eine Mitgliederversammlung stattfinden zu lassen. Diese würden wir wie gehabt am ersten Montag im April, dem 04.04.2022 ab 19:00 Uhr anberaumen.
Weiterhin möchten wir heute die Termine für unsere zwei geplanten Arbeitseinsätze bekanntgeben. Unser 1. Arbeitseinsatz findet am19.03.2022 und unser 2. Arbeitseinsatz am 15.10.2022 statt. Treffpunkt jeweils 9:00 Uhr am Gewässer C05-116. Bringt bitte eure Fangbücher zu den Arbeitseinsätzen mit, damit wir eure Teilnahme entsprechend dokumentieren können. Sollten weitere Arbeitseinsätze nötig sein, werden diese nach Bedarf kurzfristig bekanntgegeben. Alle weiteren Termine sowie geplante Vorhaben werden wir in der kommenden Mitgliederversammlung besprechen bzw. bekanntgeben.
aufgrund der aktuellen Corona Schutzverordnung des Freistaates Sachsen und der anhaltend hohen Inzidenzen können wir weiterhin keine Vereinsversammlungen abhalten. Wie auch bereits bei der vorjährigen Fangbuchausgabe, müssen wir auch dieses Jahr wieder auf den Postversand dieser zurückgreifen. Für alle Beitragszahlungen bis einschließlich 31.12.2021 werden wir den Versand selbiger im Laufe des Januars 2022 durchführen. Bitte habt dafür Verständnis, dass dies bei ca. 90 Vereinsmitgliedern ein nicht zu unterschätzender logistischer Aufwand ist und es daher in Einzelfällen ggf. zu Verzögerungen kommen kann. Bitte sorgt daher dafür, dass die Beitragszahlung rechtzeitig bei uns eintrifft, die Einsicht in unserer Gebührenordnung findet Ihr auf unserer Homepage unter http://www.av-wuerschnitztal.de unter dem Menüpunkt "Beitragssatzung".
Bitte sendet parallel dazu Euer altes Fangbuch an folgende Adresse: Jörg Löffler Johannes-Dick-Straße 33 09120 Chemnitz
Verlängerung der Fangbücher aus 2021 bis zum 28.02.2022 Weiterhin wurde mittlerweile seitens des Anglerverbands Südsachsen Mulde/Elster gemeinsam mit dem sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) als oberste Fischereibehörde im Freistaat Sachsen, nachfolgende unbürokratische Ausnahmeregelung gefunden:
Wenn mit dem Fangbuch/Erlaubnisschein 2021 auch der Mitgliedsausweis mit der Beitragsmarke 2021 beim Angeln mitgeführt wird, wird beides zusammen bis Ende Februar 2022 als gültiger Erlaubnisschein 2022 angesehen.
Der gültige Fischereischein ist ohnehin beim Angeln mitzuführen.
Bei einer Kontrolle sind alle Dokumente vorzuzeigen (die Verbandsgewässeraufsicht sowie die staatliche Fischereiaufsicht sind über diese Ausnahmeregelung informiert). Dennoch ist es ratsam, dass die Mitglieder das im Anhang befindliche Schreiben mitführen.
Diese Ausnahmeregelung ist situationsbedingt und befristet bis 28.02.2022.
Wir, der Vorstand des Angelverein Würschnitztal Neukirchen e.V., wünschen Euch ein besinnliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr 2022 vor allem Gesundheit und viele schöne Stunden an unseren Gewässern, sowie maximale Fangerfolge.